
Wir arbeiten als Bestellpraxis
Bitte vereinbaren Sie für jeden Arztbesuch einen Termin. Halten Sie diese Termine - insbesondere die Operationstermine - ein. Unser Bemühen ist es, durch die Bestellpraxis Ihre Wartezeiten so weit als möglich auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Weil in einer unfallchirurgischen Praxis sofort behandlungsbedürftige Notfälle auftreten können, bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Ihr Termin nicht immer genau eingehalten werden kann.
Sofern Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so geben Sie uns bitte Bescheid.
Unabhängig von dieser Regelung können Sie in folgenden Fällen ohne Termin in die Praxis kommen:
Abholen von Wiederholungsrezepten, Röntgenbildern oder anderen Behandlungsunterlagen, Verabreichung von Spritzen, Injektionen und Impfungen, sowie zur Durchführung von Physikalische Therapien mittels Bestrahlungen und Ultraschall.
Gerne schicken wir Ihnen Wiederholungsrezepte auch zu, wenn Sie uns einen frankierten Briefumschlag mit Ihrer Adresse zusenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie zu jedem neuen Quartal Ihre Versicherungskarte mitbringen müssen. Dies gilt auch, wenn Sie mit einem Überweisungsschein in die Praxis kommen.
Ohne Versichertenkarte dürfen wir gemäß den bestehenden Bestimmungen keine ärztlichen Leistungen - außer in Notfällen - zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mehr erbringen.
